Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt)gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen mit der Bezeichnung Institut für digitale Arzneimittel-Services, Dr. Hermann Vogel e.K. (Geschäftsanschrift: Echinger Straße 59b, 85716 Unterschleißheim) (im Folgenden „Institut“ bezeichnet) und Ihnen als Kunde (im Folgenden werden Sie als „Kunde“ bezeichnet, im Folgenden werden das Institut und der Kunde gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet) im Hinblick auf die Plattform Pflichterix (im Folgenden „Pflichterix“ bezeichnet) sowie alle auf Pflichterix zu findenden oder im Zusammenhang mit Pflichterix angebotenen Produkte und Dienstleistungen, wie z.B. Pflichtschulungen, Informationen, Zertifikate, Werbung, E-Mailnewsletter usw. (im Folgenden „Pflichterix-Angebote“ bezeichnet). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für eine vor Abschluss eines förmlichen Nutzungsvertrags vom Institut gestattete Testnutzung von Pflichterix bzw. der E-Mail-Dienste.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn das Institut stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn das Institut in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.2

Pflichterix und alle mit Pflichterix zusammenhängenden Produkte und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Sie als Kunde garantieren dem Institut sowie den mit dem Institut zusammenarbeitenden Personen, wie z.B. Rechtsanwalt Dr. Florian Schmidt-Wudy (Geschäftsanschrift Loah 2, 84558 Tyrlaching, im Folgenden „Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy“ genannt), dass Sie kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und auch nicht als solcher handeln, sondern die Produkte und Dienstleistungen von Pflichterix als Unternehmer gem. § 14 BGB in Anspruch nehmen und auch nur in Ihrer Eigenschaft als Unternehmer gem. § 14 BGB in Vertragsbeziehungen mit dem Institut sowie ggf. Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy treten. Stellen das Institut und/oder Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy bei einer Prüfung fest, dass sich Kunden angemeldet haben, die nicht ausschließlich als Unternehmer gem. § 14 BGB handeln, so ist das Institut – und sofern mit Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy ein Vertrag besteht, auch Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy, berechtigt, den Nutzungsvertrag mit dem betroffenen Kunden mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und den Kunden zu sperren; vom Kunden geschuldete und/oder bereits bezahlte Vergütung kann vom Kunden in diesem Fall nicht zurückgefordert werden.


2. Invitatio ad offerendum, Angebot, Vorbehalt der Annahmeerklärung, Vertragsschluss

2.1

Die auf Pflichterix präsentierten Pflichterix-Angebote stellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar, einen Vertrag abzuschließen. Vielmehr handelt es sich bei den auf der Pflichterix enthaltenen Pflichterix-Angeboten um eine Aufforderung an den Kunden, ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags über den Bezug des vom Kunden bestellten Pflichterix-Angebots abzugeben (sog. invitatio ad offerendum). Mit der Bestellung eines Pflichterix-Angebots gibt der Kunde ein rechtlich bindendes Angebot über den Bezug eines Pflichterix-Angebots auf Basis der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB und Datenschutzbestimmungen des Instituts ab. Das Institut ist nach Zugang des durch den Kunden abgegebenen Angebots berechtigt – nicht jedoch verpflichtet – das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahmeerklärung des Instituts erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die Annahmeerklärung erfolgt im Zweifel durch die Zusendung einer Rechnung über das bestellte Pflichterix-Angebot und/oder durch Übersendung von Zugangsdaten für das bestellte Pflichterix-Angebot.

2.2

Der Kunde ist verpflichtet, im eigenen Namen auf eigene Rechnung zu handeln und sich als solcher auf Pflichterix zu registrieren sowie als solcher Pflicherix-Angebote zu bestellen.


3. Leistungen, kein Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes

Das Institut stellt dem Kunden für die Laufzeit des jeweils geltenden Vertrags den Zugang zu den vom Institut jeweils angebotenen und vom Kunden jeweils gebuchten Version der Pflichterix-Angebote als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Version des Pflichterix-Angebots ergibt sich aus der Beschreibung auf Pflichterix.

Die Pflichterix-Angebote unterfallen NICHT dem Fernunterrichtsschutzgesetz, da das Institut sowie Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy es hiermit explizit ausschließen, dass der Lernerfolg der Teilnehmer:innen (d.h. der Mitarbeiter:innen der Kunden) kontrolliert wird. Es findet auf Pflichterix demzufolge keine Lernerfolgskontrolle im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes statt. Eine schematische Auswertung von (wenigen) Multiple-Choice-Fragen, die beliebig oft wiederholt werden können – wie dies bei den Pflichterix-Angeboten der Fall ist – stellt KEINE Lernerfolgskontrolle im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes dar. Der Kunde erklärt sich hiermit explizit damit einverstanden und erkennt an, dass der Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes nicht eröffnet ist.


4. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen

4.1

Das Institut versucht, eine 95%-ige Verfügbarkeit der als Pflichterix-Angebote zur im Jahresmittel zu erbringen. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server von Pflichterix aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Instituts liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (z.B. Updates von Pflichterix oder Anpassungen der Pflichterix-Angebote), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage in Bayern) zwischen 10:00 und 16:00 Uhr liegen, oder die gemäß Ziffer 4.2 vorab angekündigt wurden.

4.2

Das Institut ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse (z.B. Einspielung neuer Versionen von Pflichterix, Testen von Pflichterix) die Verfügbarkeit von Pflichterix und/oder von Pflichterix-Angeboten unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich und aus Sicht des Instituts zumutbar außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage in Bayern) zwischen 10:00 und 16:00 Uhr getätigt.

4.3

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Institut gemeldet werden. Das Institut wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall von Pflichterix führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 16:00 Uhr unter Berücksichtigung der Feiertage in Bayern) unverzüglich zu reagieren; das Institut schuldet aber keine unverzügliche Störungsbeseitigung. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall von Pflichterix führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird sich das Institut bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.

4.4

Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt das Bemühen um die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), verlängern die Zeit, derentwegen sich das Institut um Störungsbeseitigung bemühen kann.

5. Mitwirkungsleistungen des Kunden

5.1

Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.

5.2

Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionalitäten und generelle von Pflichterix sowie die Pflicherix-Angebote zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit gegenüber dem Institut unverzüglich anzuzeigen .

5.3

Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.

5.4

Für die vom Kunden mitgeteilten Inhalte und mit den Pflichterix-Angeboten verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die vom Institut zur Verfügung gestellten Pflichterix-Angebote nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird das Institut unverzüglich in Textform informieren über: (i) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die vom Institut bereitgestellten Angebote, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.

5.5

Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Pflichterix-Angebote selbst sicherzustellen.

Die Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

Für eine optimale Nutzung der Pflichterix-Angebote wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit Pflichterix-Angebote kommen. Das Institut ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT-Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.

Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts“, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts“ bezieht sich dabei auf den Account, der dem Kunden vom Institut zur Verfügung gestellt wird.

Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen.

5.6

Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts zur Website und zu den Instituts-Angeboten selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob das Institut den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere das Eingeben von Daten; (ii) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten; (iii) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account.

5.7

Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts zu Pflichterix und den Pflichterix-Angeboten selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob das Institut den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere das Eingeben von Daten; (ii) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten; (iii) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account.


6. Rechteeinräumung

6.1 Rechteeinräumung von Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy bezogen auf die von ihm erstellten Inhalte an das Institut sowie an die Kunden

Die Inhalte auf Pflichterix (z.B. Pflichtschulungen) wurden von Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy erstellt, der dem Institut hieran einfache, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nur auf Kunden von Pflichterix unterlizenzierbare, räumlich auf den deutschsprachigen Raum beschränkte, zeitlich auf die Zusammenarbeit mit dem Institut beschränkte sowie inhaltlich auf Pflichterix beschränkte Nutzungsrechte eingeräumt hat, um Kunden die zur Nutzung von Pflichterix erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Unter identischen Bedingungen hat Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy dem Institut die Nutzungsrechte einräumt, um mit seinem Namen und seinem Logo auf Zertifikaten bezogen auf Pflichterix-Angebote zu werben.

Das Institut räumt dem Kunden demzufolge ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich auf die Laufzeit des jeweils vom Kunden gebuchten Pflichterix-Angebots begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Pflichterix-Angebote durch den Kunden und seine Mitarbeiter:innen ein. Diese eingeräumten Nutzungsrechte umfassen nicht das Recht zur Bearbeitung .

6.2

Der Kunde verpflichtet sich, die Pflichterix-Angebote, ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und Dritten zur Nutzung nicht zur Verfügung zu stellen. Eine Übertragung und/oder Nutzung von kostenpflichtigen Pflichterix-Angeboten durch Dritte, welche keine eigene Lizenz durch Buchung der Pflichterix-Angebote erlangt haben, ist unzulässig.

6.3

Das Institut ist berechtigt, die Einhaltung dieser AGB zu kontrollieren. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus dieser Ziffer 6.3, ist das Institut berechtigt, dem Kunden den Zugang zu den gebuchten Pflichterix-Angeboten so lange zu sperren bis der Kunde alle Apotheken ordnungsgemäß anmeldet und die bei einer zutreffenden Anmeldung geschuldete Zahlung leistet. Weitere Rechte des Instituts bleiben unberührt .


7. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen

7.1

Für Pflichterix-Angebote gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf Pflichterix abrufbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Bestimmung des Preises erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zu erteilen. Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Alle Zahlungen sind jeweils im Voraus zur Zahlung fällig (Vorauskasse, Vorleistung).

7.2

Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag des Zustandekommens des kostenpflichtigen Abonnementvertrages zwischen dem Institut und dem Kunden (siehe Ziffer 2.1) und endet nach Ablauf von zwölf Monaten ab dem Datum der Bestellung. Das Institut schaltet den Kundenzugang für den mit dem Kunden nach Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses vereinbarten Leistungszeitraum, der in der Rechnung angegeben wird, frei.

7.3

Soweit eine Zahlungsweise per SEPA-Lastschrift vom Institut angeboten und vom Kunden gewählt wird, wird das Institut den Kunden vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichem Vorlauf darüber informieren, in der Regel einen Tag vorher. Die Parteien sind sich einig, dass die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift auf einen Tag verkürzt wird.

7.4

Der Kunde stimmt zu, dass das Institut nach eigener Wahl die Rechnung an den Kunden als „normales“ PDF (d.h. ein elektronisches Format, das nicht § 14 UStG entspricht) oder als elektronische Rechnung (X-Rechnung oder Zugferd) senden darf (vgl. § 27 Abs. 38 UStG).

7.5

Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Kontos, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde das Institut, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.

7.6

Im Verzugsfall des Kunden oder auch im Fall von Ziffer 6.3 ist das Institut berechtigt, den Zugang des Kunden zum jeweils zu bezahlenden kostenpflichtigen Pflichterix-Angebot unverzüglich zu sperren bis ein vollständiger Zahlungseingang inkl. Verzugszinsen beim Institut zu verzeichnen ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber dem Institut geltend gemacht werden. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

Es wird eine Mahnpauschale von 30,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart.


8. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1

Die Vertragslaufzeit beginnt wie näher in Ziffer 2.1 ausgeführt.

8.2

Sofern und soweit auf der Pflichterix zum jeweiligen Pflichterix-Angebot nichts anderes angegeben ist, läuft der Vertrag zwölf Monate ab dem Tag der kostenpflichtigen Bestellung (z.B. Bestellung am 1.12., Vertragsende am 30.11. des Folgejahres; Bestellung am 15.10., Vertragsende am 14.10. des Folgejahres). Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht vor Ablauf mit einer Frist von vier Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

8.3

Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt .

8.4

Die Kündigung des Kunden ist nur möglich durch Nutzung der Kündigungsfunktion auf Pflichterix. Eine Kündigung des Instituts erfolgt stets an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse .

8.5

Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der jeweils gekündigte Account bzw. das jeweils gebuchte Pflichterix-Angebot dauerhaftgesperrt. Der Kunde ist damit einverstanden und willigt ein, dass nach Ablauf einer Frist von spätestens vier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung die vom Kunden eingegebenen Daten auf dem jeweils gekündigten Pflichterix-Angebot dauerhaft gelöscht werden und stellt insoweit das Institut von jeder Haftung frei.


9. Haftungsbeschränkung

9.1

Das Institut haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet das Institut bei Verträgen über die Nutzung der Pflichterix-Angebote gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch das Institut erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.

9.2

Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet das Institut nur für Schäden, welche vom Institut verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalspflichtverletzungen). In diesen Fällen ist die Haftung des Instituts auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalspflichten sind (siehe Ziffer 9.2. Satz 1), ist ausgeschlossen, außer das Institut haftet kraft Gesetzes zwingend (siehe Ziffer 9.1.).

9.3

Bei unentgeltlicher Leistungserbringung haftet das Institut nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hierfür haftet das Institut uneingeschränkt.

9.4

Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1. bis 9.3. gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer des Instituts, insbesondere Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy.


10. Datenschutz, Werbung, Weitergabe von Daten an Kooperationspartner (u.a. Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Wudy)

10.1

Das Institut erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das Institut ist nicht den Weisungen des Kunden unterworfen, handelt also nicht als Auftragsverarbeiter, sondern in eigener Verantwortlichkeit.

10.2

Der Kunde ist damit einverstanden und willigt ein, dass das Institut seine Kundendaten und alle vom Kunden und seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Informationen (z.B. Name, Kontaktdaten, Funktion, Schulungsdaten, Selbstinspektionsinformationen etc.) (im Folgenden als „Daten“ bezeichnet) an dritte Personen, die mit dem Institut kooperieren und nicht im Auftrag des Instituts handeln (z.B. Pflichterix Gründungspartner Rechtsanwalt Schmidt-Wudy und weitere kooperierende Dritte) (im Folgenden als „Kooperationspartner“ bezeichnet) übermitteln darf, damit das Institut und die Kooperationspartner aktuell oder künftig folgende Leistungen erbringen: (i) weitere Angebote für Kunden und/oder deren Mitarbeiter, (ii) das Versenden von Werbung (z.B. Zusenden von E-Mail-Newslettern, Anrufen sowie Informationsschreiben), (iii) sonstige werbliche Leistungen. Sofern und soweit erforderlich (z.B. weil die entsprechende Rechtfertigung nicht bereits gemäß § 26 BDSG iVm Art. 6 Abs. 1, 4 DSGVO gegeben ist), wird der Kunde die hierfür erforderlichen Einwilligungserklärungen seiner Mitarbeiter einholen und deren Vorhandensein dem Institut sowie den Kooperationspartnern gegenüber auf Anforderung nachweisen; der Kunde haftet dem Institut und Kooperationspartnern dafür, dass bei Nutzung der Pflichterix-Angebote alle Einwilligungserklärungen – seine eigene und die seiner Mitarbeiter – tatsächlich vorliegen und nicht widerrufen worden sind. Sofern und soweit einzelne Mitarbeiter des Kunden ihre Einwilligungserklärung für alle oder einzelne Pflichterix-Angebote widerrufen sollten, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich und eigenverantwortlich zu prüfen, ob trotz dieses Widerrufs eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung für den Verbleib der Mitarbeiterdaten in den Pflichterix-Angeboten vorliegt (z.B. aufgrund von § 26 BDSG iVm Art. 6 Abs. 1, 4 DSGVO oder sonstiger Rechtfertigungstatbestände); diese Prüfung erledigt der Kunde eigenverantwortlich und stellt das Institut sowie Kooperationspartner insoweit von jeder Haftung frei. Kommt der Kunde zum Ergebnis, dass keine datenschutzrechtliche Rechtfertigung gegeben ist und eine Löschung der Mitarbeiterdaten aufgrund des Widerrufs rechtlich zwingend erforderlich ist, so löscht der Kunde die Daten desjenigen Mitarbeiters, der seine Einwilligung widerrufen hat, unverzüglich; auch insoweit stellt der Kunde das Institut und Kooperationspartner von jeder Haftung frei.

10.3

Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 10.2 ist der Kunde mit Folgendem einverstanden und stellt die Einhaltung der Pflichten aus dieser Ziffer 10.3 sicher: Sofern und soweit der Kunde Pflichterix-Angebote nutzt, so ist der Kunde damit einverstanden und willigt ein, dass das Institut und die in Ziffer 10.2 definierten Kooperationspartner die in Ziffer 10.2 definierten Daten für folgende Zwecke verwenden können: (i) zur Erbringung der vertraglichen Leistungen des Instituts für den Kunden, (ii) zur Verbesserung der Pflichterix-Angebote (z.B. Analyse von Daten zur Fehlerbeseitigung oder Weiterentwicklung der Pflichterix -Angebote), (iii) für werbliche Zwecke des Instituts sowie der Kooperationspartner (z.B. Werbeschreiben des Instituts und/oder von Kooperationspartnern). Sofern und soweit erforderlich, wird der Kunde die hierfür erforderlichen Einwilligungserklärungen einholen und deren Vorhandensein dem Institut sowie den Kooperationspartnern gegenüber auf Anforderung nachweisen; der Kunde haftet dem Institut und den Kooperationspartnern dafür, dass bei Nutzung der Pflichterix-Angebote alle Einwilligungserklärungen – seine eigene und die seiner Mitarbeiter – tatsächlich vorliegen und nicht widerrufen worden sind. Sofern und soweit einzelne Mitarbeiter des Kunden ihre Einwilligungserklärungen für alle oder einzelne Pflichterix-Angebote widerrufen sollten, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich und eigenverantwortlich zu prüfen, ob trotz dieses Widerrufs eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung für den Verbleib der Mitarbeiterdaten in den Pflichterix-Angeboten vorliegt (z.B. aufgrund von § 26 BDSG iVm Art. 6 Abs. 1, 4 DSGVO oder sonstiger Rechtfertigungstatbestände); diese Prüfung erledigt der Kunde eigenverantwortlich und stellt das Institut sowie die Kooperationspartner insoweit von jeder Haftung frei. Kommt der Kunde zum Ergebnis, dass keine datenschutzrechtliche Rechtfertigung gegeben ist und eine Löschung der Mitarbeiterdaten aufgrund des Widerrufs rechtlich zwingend erforderlich ist, so löscht der Kunde die Daten desjenigen Mitarbeiters, der seine Einwilligung widerrufen hat, unverzüglich; auch insoweit stellt der Kunde das Institut sowie die Kooperationspartner von jeder Haftung frei.


11. Änderungsvorbehalte

11.1

Das Institut hat das Recht, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzuändern. Die Änderungen und Ergänzungen AGB werden dem Kunden angekündigt. Die Ankündigung erfolgt nach Ermessen des Instituts entweder per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse oder auf Pflichterix. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, per E-Mail gegenüber dem Institut widerspricht.

11.2

Das Institut behält sich vor, die Pflichterix-Angebote zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außer Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Pflichterix-Angebote oder einer Änderung von Funktionalitäten der Pflichterix-Angebote eine wesentliche Änderung der durch die Pflichterix-Angebote unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird das Institut dies dem Kunden vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil.

11.3

Das Institut behält sich darüber hinaus vor, die Pflichterix-Angebote zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der Pflichterix-Angebote mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit das Institut damit einer an das Institut gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; (iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Pflichterix-Angebote zu beseitigen; oder (iv) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.

11.4

Das Institut ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. Das Institut wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von vier Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 11.4.

11.5

Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 11 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Das Institut behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

11.6

Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.


12. Schlussbestimmungen

12.1

Sind einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2

Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Institut und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Traunstein.

Version 08-2024